Erstellung von Energieausweisen
Als Hauseigentümer und Bauherr sind Sie verpflichtet nach der Errichtung eines Gebäudes oder bei Vermietung oder Verkauf einen Energieausweis zu besitzen und Interessenten vorzulegen.
In diesem Zuge können Energieausweise auf Grundlage des Energieverbrauchs oder des Energiebedarfs erstellt werden.
Welchen Energieausweis Sie für Ihre Immobilie benötigen ist in der EnEV festgeschrieben.
Wir erstellen Ihnen gerne einen auf Ihr Gebäude zugeschnittenen Energieausweis unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen.